Begleitung von Planungsprozessen: Wir begleiten den gesamten Planungsprozess, unterstützen die zuständigen Behörden und begleiten die Bevölkerung in der Mitwirkung. Damit wollen wir gute Lösungen ermöglichen und nicht nur schlechte verhindern. Wir veranschaulichen und kommunizieren die immer komplexer werdenden Sachverhalte einfach und klar.
Orts- und Stadtplanung, Richt- und Nutzungsplanung: Zonenpläne und Baureglemente sichern die angestrebte Nutzungsordnung, gewährleisten den Ausgleich zwischen privaten und öffentlichen Interessen, und sie bilden eine verlässliche Rechtsgrundlage für Grundeigentümer und Investoren. Zentrums- und Kernzonenplanungen schaffen günstige Voraussetzungen für die Entwicklung von Ortszentren sowie für den qualifizierten Umgang mit Ortsbildern und deren Bausubstanz. Wir setzen die Instrumente der Richt- und Nutzungsplanung, die wir auch entwerfen, zielgerichtet und im Interesse unserer Auftraggeber sowie der Öffentlichkeit ein.
Leitbilder, Entwicklungskonzepte: Mit Leitbildern, Entwicklungskonzepten und Masterplänen legen wir die Ziele und Strategien der künftigen Entwicklung fest. Sie bilden die Basis für Interessenabwägung, Koordination und politische Konsolidierung.
Regionale Richt- und Sachplanung: Im Rahmen verschiedener Regionalplanungen fördern wir die überkommunale Zusammenarbeit. Dazu gehören auch die Wahrnehmung und Abstimmung regionaler Interessen.
Arealentwicklung, Bedarfs- und Standortabklärungen, Nutzungsstudien, Studienaufträge, Wettbewerbe und Verfahrensbegleitung: Städtebauliche Studien ermöglichen Entscheide für eine qualitative Entwicklung. Wir berücksichtigen sozialräumliche, klimatische und ökologische Aspekte und betrachten temporäre Räume als Möglichkeit der Innenentwicklung. Im Rahmen von Bedarfs- und Standortabklärungen ermitteln wir Potenziale, klären planerische Eckwerte und erarbeiten Nutzungskonzepte mit verträglichen Bebauungsstrukturen. Wir organisieren und begleiten Konkurrenzverfahren wie Testplanungen, Studienaufträge und Architekturwettbewerbe als Grundlage für die weitere Arealentwicklung. Dabei klären wir das geeignete Verfahren ab, werten Ergebnisse aus und helfen bei der Wahl der Partner zur Realisierung. Wir schaffen nicht nur die planungsrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für kompakte Lösungen, wir begleiten ihre Umsetzung auch prozessorientiert.
Quartier- und Gestaltungspläne: Gestaltungs- und Bebauungspläne sichern Nutzungs- und Gestaltungsziele unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen. Quartier- und Erschliessungsplanungen schaffen eine geeignete Parzellarstruktur und Erschliessung, sie regeln die Rechte der Eigentümer und Bauträger sowie die Finanzierung der Infrastrukturen. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung schlagen wir auch Massnahmen vor zugunsten des ökologischen Ausgleichs, der Energieeffizienz und einer umweltschonenden Mobilität.
Fachgutachten, Architektur- und Planungsberatung: Wir beraten öffentliche und private Auftraggeber in der Projektentwicklung sowie in der Projektorganisation und führen Planersubmissionen durch. Als Experten und Fachgutachter beurteilen wir Bauvorhaben, Arealüberbauungen und Gestaltungspläne in empfindlicher Umgebung, insbesondere mit Blick auf Qualität und Ortsbildverträglichkeit. Wir erstellen Fachgutachten und Stellungnahmen zu kommunalen Schutzobjekten.
Richtpläne Landschaft und Erholung, Nutzungsplanung Kulturland: In Richt- und Nutzungsplanungen berücksichtigen wir die Kulturlandschaft mit ihren ökologischen Werten und den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Besonders wichtig ist uns eine gute Zusammenarbeit mit Auftraggebern, direkt Betroffenen und den zuständigen Fachstellen.
Landschaftsplanungen, Landschaftsentwicklungsprojekte, ökologische Vernetzung: Der Siedlungsraum wird ärmer an hochwertigem öffentlichem und noch viel mehr an privatem Freiraum. Die Landschaft gerät unter Druck. Wir erarbeiten Konzepte zum Erhalt und zur Entwicklung wertvoller ökologischer Strukturen in Landschaft und Freiraum sowie für Freizeit und Naherholung. Mit Planungen und Entwicklungsprojekten wird die Landschaft als Naturraum und attraktiver Freiraum erhalten, gestaltet und aufgewertet. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Schutzanliegen als auch die Ansprüche in Bezug auf Bodennutzung und Erholung.
Freiraum- und Grünkonzepte: Freiraum- und Grünraumentwicklungen werden immer wichtiger für die emotionale und die ökologische Qualität unseres Lebensraums. Im bebauten und unbebauten Gebiet schaffen sie günstige Voraussetzungen für eine ausgewogene Entwicklung der Grün- und Freiflächen, für Wegnetze und für wohnungsnahe Erholungslandschaften mit der zugehörigen Infrastruktur.
Grundlagen und Arbeitshilfen: Für die Landschaftsplanung erarbeiten wir Methoden und Arbeitshilfen zu Themen wie ökologische Vernetzung, landschaftsgerechtes Bauen, Kulturlandschaftsforschung, Landschaftsbild und Landschaftsästhetik oder auch Zielsetzungen und Vorgehensweisen im Landschaftsschutz.
Konzepte zu Energie- und Klimafragen: Der sinnvolle Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen und mit dem Klima ist eine imperative Herausforderung für die Zukunft. Im klugen Zusammenspiel unserer vier Fachbereiche erarbeiten wir Planungen, Konzepte und Arbeitshilfen dazu. Diese bilden die Grundlagen für eine nachhaltige Energie- und Klimazukunft. Wir unterstützen die öffentliche Hand mit umfassenden Energiekonzepten in ihrer Bestrebung, sich an den langfristigen Visionen der 2000-Watt- und Netto-Null-Tonne-CO2-Gesellschaft zu orientieren. In einem Massnahmenplan Klima definiert eine Gemeinde ihren Beitrag zur Verminderung der Treibhausgase und ihre Anpassungen an den Klimawandel.
Energieplanungen zur räumlichen Koordination der Wärmeversorgung: Die räumliche Koordination von Energieversorgung und Siedlungsentwicklung ist Voraussetzung für eine rationelle Nutzung einheimischer Energieträger. Energieplanungen legen die Grundlage für eine wirtschaftlich tragbare und zukunftstaugliche Wärmeversorgung. Sie begünstigen einen wirksamen Schutz von Umwelt, Ressourcen und Klima.
Energie- und Mobilitätsberatungen, Energiestadt-Prozessbegleitungen: Als Beraterinnen und Berater Energiestadt und Mobilität von EnergieSchweiz für Gemeinden sind wir in der Lage, Städte und Gemeinden bei ihren Fragen zur nachhaltigen Entwicklung umfassend zu beraten. Rund ein Drittel des schweizerischen Energieverbrauchs entfällt heute auf den Verkehr. Daher ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, auch die Mobilitätsenergie in unsere Überlegungen einzubeziehen.
Gesamtverkehrsplanung: Wir entwickeln Verkehrskonzepte für Areale, Gemeinden und Regionen. Mit Verkehrsrichtplänen, Parkraumplanungen und Konzepten zu stark verkehrserzeugenden Nutzungen erarbeiten wir nachhaltige Lösungen und tragen zu einer umfassenden Koordination von Siedlungs- und Mobilitätsmassnahmen bei. Grundlagen dazu ermitteln wir mit Verkehrszählungen und Verkehrsmessungen, Befragungen sowie quantitativen und qualitativen Verhaltensbeobachtungen.
Öffentlicher Verkehr: Für einen attraktiven öffentlichen Verkehr braucht es kundenfreundliche und kostengünstige Lösungen. Von der Potenzialanalyse über die Angebotsplanung bis zum Betrieb – wir decken das ganze Spektrum des öffentlichen Verkehrs ab und finden auch unter komplexen Rahmenbedingungen zu einer Optimierung von Nutzen und Kosten bei Verkehrsangeboten.
Mobilitätsmanagement: Mobilitätsmanagement hat viele Aspekte und setzt sich zum Ziel, effiziente, nachhaltige und umweltverträgliche Mobilitätsformen zu fördern und dadurch die negativen Auswirkungen des Verkehrs zu verringern. Das kann auf verschiedenen Ebenen erreicht werden, z.B. durch die Beratung in Planungsprozessen, durch das Einbringen des Themas in Gestaltungspläne, Wettbewerbe, Studienaufträge und Bauleitbilder oder durch die Beratung von Gemeinden und Unternehmen bei der Erarbeitung von Mobilitätskonzepten.
Parkplätze: Auch der Gestaltung des Parkraumangebots für Zweiräder und Personenwagen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Parkplätze und alle Parkplatzfragen generieren in der Regel eine hohe Emotionalität, die mit professioneller Argumentation entschärft werden kann. Zur Lösung solcher Probleme entwickeln wir Parkraumplanungen oder erarbeiten Pflichtparkplatzreglemente, Bewirtschaftungskonzepte, Parkrauminventare und Belegungsanalysen für Gemeinden, Unternehmen, Investoren und Bauherrschaften.