• Orts- und Regionalplanung

    Entwickeln heisst verändern. Eine vorausblickende Planung vermeidet Konflikte, schont Ressourcen und sichert einen attraktiven, qualitativ hochwertigen Lebens- und Wirtschaftsraum.

    Begleitung von Planungsprozessen: Wir begleiten den gesamten Planungsprozess, unterstützen die zuständigen Behörden und lassen die Öffentlichkeit stufen- und adressatengerecht am Planungsprozess partizipieren. Wir veranschaulichen und kommunizieren die immer komplexer werdenden Sachverhalte einfach und klar.

    Leitbilder, Entwicklungskonzepte: Mit Leitbildern, Entwicklungskonzepten und Masterplänen legen wir die Ziele und Strategien der künftigen Entwicklung fest. Sie bilden die Basis für Interessenabwägung, Koordination und politische Konsolidierung.

    Regionale Richt- und Sachplanung: Im Rahmen verschiedener Regionalplanungen unterstützen wir die überkommunale Zusammenarbeit. Dazu gehören auch die Wahrnehmung und Abstimmung regionaler Interessen. Wir begleiten Regionalplanungsverbände in der Erarbeitung von regionalen Entwicklungsleitbildern und propagieren eine funktionalräumliche Betrachtung.

    Orts- und Stadtplanung, Richt- und Nutzungsplanung: Städte, Ortschaften und ihre Gesellschaft unterliegen einem ständigen Wandel. Komplexität und Umfang an zu koordinierenden Interessen und Sachthemen in der kommunalen Raumplanung steigen stetig – eine Revision der Nutzungsplanung ist mittlerweile eines der komplexesten Projekte, welche Städte und Gemeinden zu bewältigen haben. Wir kennen die Herausforderungen, Chancen und Möglichkeiten bei der Entwicklung von Städten, Gemeinden, Ortskernen und Arealen. Unsere Erfahrung ermöglicht es, die Instrumente der Richtplanung, Nutzungsplanung und Sondernutzungsplanung zielgerichtet zu erarbeiten und im Interesse unserer Auftraggeberschaft sowie der Öffentlichkeit einzusetzen, damit die erwünschten Entwicklungsziele und Qualitätsansprüche gesichert werden können.

  • Städtebau und Architektur

    Gut geplante Bauten und Aussenräume, die sich städtebaulich harmonisch einfügen, stellen kulturelle Leistungen dar und sind damit langfristige Werte für Bauträgerschaften, Nutzende und Standortgemeinden. Um das zu erreichen, entwerfen wir massgeschneiderte Verfahren und schaffen die planungsrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen.

    Klärung der Bedürfnisse und Ziele, Erarbeitung belastbarer Grundlagen: Im Rahmen von Bedarfs- und Standortabklärungen ermitteln wir Potenziale und klären baurechtliche Rahmenbedingungen und planerische Eckwerte ab. Darauf aufbauend erarbeiten wir zusammen mit den Auftraggebenden Entwicklungs- und Nutzungskonzepte für Grundstücke und Areale. Für detailliertere Machbarkeitsstudien für spezifische Bauvorhaben arbeiten wir eng mit Architekturbüros zusammen. Durch diese Vorarbeiten schaffen wir belastbare Grundlagen, auf denen aufbauend anschliessend ein massgeschneidertes Verfahren durchgeführt werden kann.

    Organisation und Begleitung von massgeschneiderten Verfahren: Wir organisieren und begleiten Konkurrenzverfahren wie Wettbewerbe oder Studienaufträge sowie Testplanungen und Workshopverfahren. Zu Beginn klären wir mit der Kundschaft ihre Bedürfnisse und Ziele und beraten sie bezüglich der geeigneten Verfahrenswahl. Wir formulieren zusammen mit der Auftraggeberschaft und der Jury die Aufgabenstellung und die Rahmenbedingungen und führen die Ausschreibung durch. Wir unterziehen die Eingaben einer wertungsfreien Vorprüfung und organisieren und moderieren den Beurteilungsprozess. Eine Dokumentation der Ergebnisse und allenfalls die Organisation einer Informationsveranstaltung und/oder Ausstellung bilden den Abschluss der Verfahren.

    Planungsrechtliche Verankerung: Zahlreiche Projekte, die aus qualitätssichernden Verfahren hervorgehen, können direkt umgesetzt werden. Andere Projekte benötigen eine Anpassung der Grundordnung oder einen Sondernutzungsplan als bau- und planungsrechtliche Grundlage. Gewisse Verfahren wie beispielsweise Testplanungen bringen Ergebnisse hervor, die mittels Master- oder Richtplänen behördenverbindlich festgelegt werden sollen. Wir begleiten Sie bei der Wahl des richtigen Instruments und bei der Ausarbeitung der entsprechenden Planungsunterlagen.

    Fachgutachten: Als Expertinnen und Fachgutachter beurteilen wir Bauvorhaben, Arealüberbauungen und Sondernutzungspläne in empfindlicher Umgebung, insbesondere mit Blick auf Qualität und Ortsbildverträglichkeit.

  • Landschaft und Freiraum

    Die Landschaft ist die Basis der Land- und Forstwirtschaft. Zugleich ist sie Naherholungsraum und Lebensraum für Flora und Fauna. Ein sorgfältiger Umgang bewahrt kulturhistorische Zeugen und schafft gute Voraussetzungen für vielfältige Nutzungen.

    Richtpläne Landschaft und Erholung, Nutzungsplanung Kulturland: In Richt- und Nutzungsplanungen berücksichtigen wir die Kulturlandschaft mit ihren ökologischen Werten und den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Besonders wichtig ist uns eine gute Zusammenarbeit mit Auftraggebern, direkt Betroffenen und den zuständigen Fachstellen.

    Landschaftsplanungen, Landschaftsentwicklungsprojekte, ökologische Vernetzung: Der Siedlungsraum wird ärmer an hochwertigem öffentlichem und noch viel mehr an privatem Freiraum. Die Landschaft gerät unter Druck. Wir erarbeiten Konzepte zum Erhalt und zur Entwicklung wertvoller ökologischer Strukturen in Landschaft und Freiraum sowie für Freizeit und Naherholung. Mit Planungen und Entwicklungsprojekten wird die Landschaft als Naturraum und attraktiver Freiraum erhalten, gestaltet und aufgewertet. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Schutzanliegen als auch die Ansprüche in Bezug auf Bodennutzung und Erholung.

    Freiraum- und Grünkonzepte: Freiraum- und Grünraumentwicklungen werden immer wichtiger für die emotionale und die ökologische Qualität unseres Lebensraums. Im bebauten und unbebauten Gebiet schaffen sie günstige Voraussetzungen für eine ausgewogene Entwicklung der Grün- und Freiflächen, für Wegnetze und für wohnungsnahe Erholungslandschaften mit der zugehörigen Infrastruktur.

    Grundlagen und Arbeitshilfen: Für die Landschaftsplanung erarbeiten wir Methoden und Arbeitshilfen zu Themen wie ökologische Vernetzung, landschaftsgerechtes Bauen, Kulturlandschaftsforschung, Landschaftsbild und Landschaftsästhetik oder auch Zielsetzungen und Vorgehensweisen im Landschaftsschutz.

  • Energie, Klima und Mobilität

    Energie und Mobilität gelten als Schlüsselgrössen für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind eng verbunden mit Umwelt- und Klimafragen. Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und eine diesbezüglich optimierte Mobilität bilden tragende Säulen der Energiezukunft und einer nachhaltigen Entwicklung. Sie fliessen idealerweise frühzeitig in die Planungsprozesse ein.

    Konzepte zu Energie- und Klimafragen: Der sinnvolle Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen und mit dem Klima ist eine imperative Herausforderung für die Zukunft. Im klugen Zusammenspiel unserer vier Fachbereiche erarbeiten wir Planungen, Konzepte und Arbeitshilfen dazu. Diese bilden die Grundlagen für eine nachhaltige Energie- und Klimazukunft. Wir unterstützen die öffentliche Hand mit umfassenden Energiekonzepten in ihrer Bestrebung, sich an den langfristigen Visionen der 2000-Watt- und Netto-Null-Tonne-CO2-Gesellschaft zu orientieren. In einem Massnahmenplan Klima definiert eine Gemeinde ihren Beitrag zur Verminderung der Treibhausgase und ihre Anpassungen an den Klimawandel.

    Energieplanungen zur räumlichen Koordination der Wärmeversorgung: Die räumliche Koordination von Energieversorgung und Siedlungsentwicklung ist Voraussetzung für eine rationelle Nutzung einheimischer Energieträger. Energieplanungen legen die Grundlage für eine wirtschaftlich tragbare und zukunftstaugliche Wärmeversorgung. Sie begünstigen einen wirksamen Schutz von Umwelt, Ressourcen und Klima.

    Energie- und Mobilitätsberatungen, Energiestadt-Prozessbegleitungen: Als Beraterinnen und Berater Energiestadt und Mobilität von EnergieSchweiz für Gemeinden sind wir in der Lage, Städte und Gemeinden bei ihren Fragen zur nachhaltigen Entwicklung umfassend zu beraten. Rund ein Drittel des schweizerischen Energieverbrauchs entfällt heute auf den Verkehr. Daher ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, auch die Mobilitätsenergie in unsere Überlegungen einzubeziehen.

    Gesamtverkehrsplanung: Wir entwickeln Verkehrskonzepte für Areale, Gemeinden und Regionen. Mit Verkehrsrichtplänen, Parkraumplanungen und Konzepten zu stark verkehrserzeugenden Nutzungen erarbeiten wir nachhaltige Lösungen und tragen zu einer umfassenden Koordination von Siedlungs- und Mobilitätsmassnahmen bei. Grundlagen dazu ermitteln wir mit Verkehrszählungen und -messungen, Befragungen sowie quantitativen und qualitativen Verhaltensbeobachtungen.

    Öffentlicher Verkehr: Für einen attraktiven öffentlichen Verkehr braucht es kundenfreundliche und kostengünstige Lösungen. Von der Potenzialanalyse über die Angebotsplanung bis zum Betrieb – wir decken das ganze Spektrum des öffentlichen Verkehrs ab und finden auch unter komplexen Rahmenbedingungen zu einer Optimierung von Nutzen und Kosten bei Verkehrsangeboten.

    Mobilitätsmanagement: Mobilitätsmanagement hat viele Aspekte und setzt sich zum Ziel, effiziente, nachhaltige und umweltverträgliche Mobilitätsformen zu fördern und dadurch die negativen Auswirkungen des Verkehrs zu verringern. Das kann auf verschiedenen Ebenen erreicht werden, z.B. durch die Beratung in Planungsprozessen, durch das Einbringen des Themas in Gestaltungspläne, Wettbewerbe, Studienaufträge und Bauleitbilder oder durch die Beratung von Gemeinden und Unternehmen bei der Erarbeitung von Mobilitätskonzepten.

    Parkplätze: Auch der Gestaltung des Parkraumangebots für Zweiräder und Personenwagen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Parkplätze und alle Parkplatzfragen generieren in der Regel eine hohe Emotionalität, die mit professioneller Argumentation entschärft werden kann. Zur Lösung solcher Probleme entwickeln wir Parkraumplanungen oder erarbeiten Pflichtparkplatzreglemente, Bewirtschaftungskonzepte, Parkrauminventare und Belegungsanalysen für Gemeinden, Unternehmen, Investoren und Bauherrschaften.