• Orts- und Regionalplanung

    Entwickeln heisst verändern. Eine vorausblickende Planung vermeidet Konflikte, schont Ressourcen und sichert einen attraktiven, qualitativ hochwertigen Lebens- und Wirtschaftsraum.

    Begleitung von Planungsprozessen: Wir begleiten den gesamten Planungsprozess, unterstützen die zuständigen Behörden und lassen die Öffentlichkeit stufen- und adressatengerecht am Planungsprozess partizipieren. Wir veranschaulichen und kommunizieren die immer komplexer werdenden Sachverhalte einfach und klar.

    Leitbilder, Entwicklungskonzepte: Mit Leitbildern, Entwicklungskonzepten und Masterplänen legen wir die Ziele und Strategien der künftigen Entwicklung fest. Sie bilden die Basis für Interessenabwägung, Koordination und politische Konsolidierung.

    Regionale Richt- und Sachplanung: Im Rahmen verschiedener Regionalplanungen unterstützen wir die überkommunale Zusammenarbeit. Dazu gehören auch die Wahrnehmung und Abstimmung regionaler Interessen. Wir begleiten Regionalplanungsverbände in der Erarbeitung von regionalen Entwicklungsleitbildern und propagieren eine funktionalräumliche Betrachtung.

    Orts- und Stadtplanung, Richt- und Nutzungsplanung: Städte, Ortschaften und ihre Gesellschaft unterliegen einem ständigen Wandel. Komplexität und Umfang an zu koordinierenden Interessen und Sachthemen in der kommunalen Raumplanung steigen stetig – eine Revision der Nutzungsplanung ist mittlerweile eines der komplexesten Projekte, welche Städte und Gemeinden zu bewältigen haben. Wir kennen die Herausforderungen, Chancen und Möglichkeiten bei der Entwicklung von Städten, Gemeinden, Ortskernen und Arealen. Unsere Erfahrung ermöglicht es, die Instrumente der Richtplanung, Nutzungsplanung und Sondernutzungsplanung zielgerichtet zu erarbeiten und im Interesse unserer Auftraggeberschaft sowie der Öffentlichkeit einzusetzen, damit die erwünschten Entwicklungsziele und Qualitätsansprüche gesichert werden können.

  • Städtebau und Architektur

    Gut geplante Bauten und Aussenräume, die sich städtebaulich harmonisch einfügen, stellen kulturelle Leistungen dar und sind damit langfristige Werte für Bauträgerschaften, Nutzende und Standortgemeinden. Um das zu erreichen, entwerfen wir massgeschneiderte Verfahren und schaffen die planungsrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen.

    Klärung der Bedürfnisse und Ziele, Erarbeitung belastbarer Grundlagen: Im Rahmen von Bedarfs- und Standortabklärungen ermitteln wir Potenziale und klären baurechtliche Rahmenbedingungen und planerische Eckwerte ab. Darauf aufbauend erarbeiten wir zusammen mit den Auftraggebenden Entwicklungs- und Nutzungskonzepte für Grundstücke und Areale. Für detailliertere Machbarkeitsstudien für spezifische Bauvorhaben arbeiten wir eng mit Architekturbüros zusammen. Durch diese Vorarbeiten schaffen wir belastbare Grundlagen, auf denen aufbauend anschliessend ein massgeschneidertes Verfahren durchgeführt werden kann.

    Organisation und Begleitung von massgeschneiderten Verfahren: Wir organisieren und begleiten Konkurrenzverfahren wie Wettbewerbe oder Studienaufträge sowie Testplanungen und Workshopverfahren. Zu Beginn klären wir mit der Kundschaft ihre Bedürfnisse und Ziele und beraten sie bezüglich der geeigneten Verfahrenswahl. Wir formulieren zusammen mit der Auftraggeberschaft und der Jury die Aufgabenstellung und die Rahmenbedingungen und führen die Ausschreibung durch. Wir unterziehen die Eingaben einer wertungsfreien Vorprüfung und organisieren und moderieren den Beurteilungsprozess. Eine Dokumentation der Ergebnisse und allenfalls die Organisation einer Informationsveranstaltung und/oder Ausstellung bilden den Abschluss der Verfahren.

    Planungsrechtliche Verankerung: Zahlreiche Projekte, die aus qualitätssichernden Verfahren hervorgehen, können direkt umgesetzt werden. Andere Projekte benötigen eine Anpassung der Grundordnung oder einen Sondernutzungsplan als bau- und planungsrechtliche Grundlage. Gewisse Verfahren wie beispielsweise Testplanungen bringen Ergebnisse hervor, die mittels Master- oder Richtplänen behördenverbindlich festgelegt werden sollen. Wir begleiten Sie bei der Wahl des richtigen Instruments und bei der Ausarbeitung der entsprechenden Planungsunterlagen.

    Fachgutachten: Als Expertinnen und Fachgutachter beurteilen wir Bauvorhaben, Arealüberbauungen und Sondernutzungspläne in empfindlicher Umgebung, insbesondere mit Blick auf Qualität und Ortsbildverträglichkeit.

  • Landschaft und Freiraum

    Wir verstehen unsere Landschaft als Ganzes. Alle Landschaftstypen, ob ländlich, städtisch oder die unberührte Natur, sind von Bedeutung. Bei raumrelevanten Tätigkeiten berücksichtigen wir die vielfältigen Funktionen. Dank unseres interdisziplinär aufgestellten Teams erkennen wir diese rasch und kompetent und entwickeln darauf abgestimmte Lösungen.

    Natur- und Landschaftsinventare: Wir unterstützen bei der Vereinfachung von Planungsprozessen, indem wir qualitätsvolle Natur- und Landschaftsräume identifizieren und gezielte Massnahmen zu deren Erhalt und Aufwertung vorschlagen. Weitere Informationen finden sich in unserer Broschüre «Wertvolle Naturobjekte und Landschaften erkennen und bezeichnen».

    Grüne Themen in der Nutzungsplanung berücksichtigen: Mit der Innenentwicklung nimmt die Bedeutung an hochwertigen öffentlichen und privaten Freiräumen zu. In Richt- und Nutzungsplanungen berücksichtigen wir die bestehenden sowie potenziellen Freiräume und die Kulturlandschaft mit ihren unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Besonders wichtig ist uns eine gute Zusammenarbeit mit Auftraggebenden, ortskundigen Personen und den zuständigen Fachstellen.

    Freiraumkonzepte / Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK): In Freiräumen findet das öffentliche Leben statt, das eine Gemeinde ausmacht. Gleichzeitig gewinnen sie als kühlende Orte, für die Identität einer Siedlung und die ökologische Qualität unseres Lebensraums zunehmend an Bedeutung. Ein Freiraumkonzept dient der Erfüllung zweier wichtiger Aufgaben der Gemeinde: Zum einen wird der Bevölkerung nachvollziehbar aufgezeigt, dass ihr Anspruch auf ein lebenswertes Umfeld ernst genommen wird. Zum anderen wird so verdeutlicht, wie ein qualitativ hochwertiges und auf unterschiedliche Bedürfnisse abgestimmtes Freiraumangebot gesichert werden kann. Ein Freiraumkonzept dient der Gemeinde künftig für die Beurteilung raumrelevanter Vorhaben.

    Beurteilung der Aussenraumgestaltung bei Fachgutachten / Ökologie-Vergleich: Wir beurteilen Bauvorhaben hinsichtlich ihrer klimatischen und ökologischen Wirkung sowie Gestaltung, Nutzung und Erschliessung. Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Um den Eingriff in einen schützenswerten Lebensraum zu bewerten, wenden wir einen Ökologie-Vergleich an. Dabei erfolgt ein Vergleich des aktuellen Zustands mit dem geplanten Neuzustand. Ein solcher Ökologie-Vergleich kann im Rahmen eines Konkurrenzverfahrens, einer Sondernutzungsplanung oder eines Fachgutachtens verwendet werden.

    Fachliche Unterstützung bei UVB’s, ZMB’s, Korridorstudien: Wir unterstützen Ingenieur- und andere Planungsbüros fachlich bei der Erarbeitung von Umweltverträglichkeitsberichten (UVB), Zweckmässigkeitsbeurteilungen (ZMB), Korridorstudien und vergleichbaren Planungsinstrumenten in den Fachbereichen Landschaft, Umwelt und Siedlung. Wir erarbeiten Analysepläne und entwicklen ein Bewertungssystem (Zielsystem) für die Beurteilung von Indikatoren für die Bereiche Landschaft, Umwelt und Siedlung. Für das Zielsystem im Bereich Landschaft und Umwelt beurteilen wir die Flächenbeanspruchung, die Einflüsse auf Schutzgebiete, die Beeinträchtigung von Gewässern sowie die Landschaftsqualität auf verschiedenen Ebenen. Im Bereich Siedlung stehen Kriterien wie die Einwirkung auf Lärm und Langsamverkehr, die Einbindung ins Siedlungsgebiet in unterschiedlichen Umfeldern, die Erschliessungsqualität sowie die Entwicklungsmöglichkeiten im Vordergrund. Abschliessend überprüfen wir die Bestvariante mittels einer Sensitivitätsanalyse.

  • Energie, Klima und Mobilität

    Energie und Mobilität gelten als Schlüsselgrössen für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind eng verbunden mit Umwelt- und Klimafragen. Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und eine diesbezüglich optimierte Mobilität bilden tragende Säulen der Energiezukunft und einer nachhaltigen Entwicklung. Sie fliessen idealerweise frühzeitig in die Planungsprozesse ein.

    Konzepte zu Energie- und Klimafragen: Der sinnvolle Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen und mit dem Klima ist eine imperative Herausforderung für die Zukunft. Im klugen Zusammenspiel unserer vier Fachbereiche erarbeiten wir Planungen, Konzepte und Arbeitshilfen dazu. Diese bilden die Grundlagen für eine nachhaltige Energie- und Klimazukunft. Wir unterstützen die öffentliche Hand mit umfassenden Energiekonzepten in ihrer Bestrebung, sich an den langfristigen Visionen der 2000-Watt-Gesellschaft und den Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu orientieren. In einem Massnahmenplan Klima definiert eine Gemeinde ihren Beitrag zur Verminderung der Treibhausgase und ihre Anpassungen an den Klimawandel.

    Energieplanungen zur räumlichen Koordination der Wärmeversorgung: Die räumliche Koordination von Energieversorgung und Siedlungsentwicklung ist Voraussetzung für eine rationelle Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energieträger. Energieplanungen legen die Grundlage für eine wirtschaftlich tragbare und zukunftstaugliche Wärmeversorgung. Sie begünstigen einen wirksamen Schutz von Umwelt, Ressourcen und Klima.

    Energie-, Klima- und Mobilitätsberatungen, Energiestadt-Prozessbegleitungen: Als interdisziplinäres Büro verfügen wir über umfangreiche Erfahrung darin, Gemeinden auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen, fossilfreien und lebenswerten Zukunft zu beraten und zu begleiten. Wir sind offen und motiviert, die Gemeinden dabei zu unterstützen, umsetzbare Lösungsansätze für die grossen Herausforderungen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, hierbei die Themenbereiche Energie, Klima und Mobilität als Gesamtes in unsere Überlegungen einzubeziehen. Zudem beschäftigen wir mehrere akkreditierte Energiestadtberaterinnen, die Städte und Gemeinden fundiert und umfassend in Fragen zur nachhaltigen Entwicklung begleiten.

    Gesamtverkehrsplanung: Wir entwickeln Verkehrskonzepte für Areale, Gemeinden und Regionen. Mit Verkehrsrichtplänen, Parkraumplanungen und Konzepten zu stark verkehrserzeugenden Nutzungen erarbeiten wir nachhaltige Lösungen und tragen zu einer umfassenden Koordination von Siedlungs- und Mobilitätsmassnahmen bei. Grundlagen dazu ermitteln wir mit Verkehrszählungen und -messungen, Befragungen sowie quantitativen und qualitativen Verhaltensbeobachtungen.

    Öffentlicher Verkehr: Für einen attraktiven öffentlichen Verkehr braucht es kundenfreundliche und kostengünstige Lösungen. Von der Potenzialanalyse über die Angebotsplanung bis zum Betrieb – wir decken das ganze Spektrum des öffentlichen Verkehrs ab und finden auch unter komplexen Rahmenbedingungen zu einer Optimierung von Nutzen und Kosten bei Verkehrsangeboten.

    Mobilitätsmanagement: Mobilitätsmanagement hat viele Aspekte und setzt sich zum Ziel, effiziente, nachhaltige und umweltverträgliche Mobilitätsformen zu fördern und dadurch die negativen Auswirkungen des Verkehrs zu verringern. Das kann auf verschiedenen Ebenen erreicht werden, z.B. durch die Beratung in Planungsprozessen, durch das Einbringen des Themas in Gestaltungspläne, Wettbewerbe, Studienaufträge und Bauleitbilder oder durch die Beratung von Gemeinden, Unternehmen und privaten Bauherrschaften bei der Erarbeitung von Mobilitätskonzepten.

    Parkplätze: Auch der Gestaltung des Parkraumangebots für Zweiräder und Personenwagen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Parkplätze und alle Parkplatzfragen generieren in der Regel eine hohe Emotionalität, die mit professioneller Argumentation entschärft werden kann. Zur Lösung solcher Probleme entwickeln wir Parkraumplanungen oder erarbeiten Pflichtparkplatzreglemente, Bewirtschaftungskonzepte, Parkrauminventare und Belegungsanalysen für Gemeinden, Unternehmen, Investoren und Bauherrschaften.